1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen allen Nutzern, Gästen und dem OCEAN Fitnessclub
2. Jedes Mitglied und jeder Besucher unterliegt der Hausordnung, die für jeden sichtbar innerhalb der Einrichtung angebracht ist. Die Anweisungen der OCEAN Mitarbeiter ist Folge
zu leisten.
3. Es kann ein Hausverbot u. a. ausgesprochen werden, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt: z. B.
- bei schwerer Schädigung des Ansehens der Firma und der Nutzer der Anlage,
- vorsätzlicher Beschädigung der Einrichtung und- bei Zuwiderhandlung gegen die Anordnung der Mitarbeiter.
Die Zahlungspflicht besteht weiter.
4. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Das OCEAN Fitnessclub kann das Studio durch rechtzeitige Ankündigung vorübergehend schließen und die
Öffnungszeiten ändern, falls es unvorhergesehene Reparatur- Renovie-rungsarbeiten, Wartungen, Umbauten o. ä. notwendig machen. Beitragserstattungen bei vorübergehender
Schließung wegen höherer Gewalt ist nicht vorgesehen.
5. Der Nutzer der Anlage haftet für Schäden, die er selbst verschuldet. Eltern haften für ihre Kinder.
6. Bei Verlust des Spindschlüssels erheben wir eine Gebühr in Höhe von 25,00 €.
7. Die Teilnahme am Trainingsbetrieb sowie die Nutzung des Centers Innen wie Außen, erfolgt auf eigene Gefahr.
8. Vergünstigte 10er Karten speziell für Mitglieder sind nur für Mitglieder verwendbar und nicht übertragbar auf Nichtmitglieder.
9. Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen in der Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung oder bei Namensänderung dem Ocean Fitnessclub umgehend mitzuteilen.
10. Außerordentliche Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung bleibt dem Mitglied und dem „OCEAN“ bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorbehalten.
11. Wird bei einer außerordentlichen Kündigung die Laufzeit der abgeschlossenen Mitgliedschaft nicht erfüllt, wird automatisch der Beitrag eines 12 Monatsvertrag zugrunde
gelegt. Die dabei entstandenen Beitragsdifferenzen durch die Umwandlung des Vertrages müssen ergänzt werden.
12. Probezeit: Die Probezeit beträgt 4 Wochen ab Beginn der Mitgliedschaft. Der erste Monatsbeitrag und die Startgebühr müssen vom Mitglied gezahlt werden.
13. Ruhezeit: Eine Ruhezeit (beitragsfrei) kann ab 4 Wochen in monatlichen Intervallen mit Vorlage einer Bescheinigung gewährt werden. Z. B. bei Montage (Bescheinigung vom
Arbeitgeber), bei Einberufung zur Bundeswehr oder zum Zivildienst (amtl. Nachweis) und bei längerer Krankheit (ärztlichem Attest). Die Vertragslaufzeit verlängert sich
dementsprechend.
14. Kündigung: Die Mitgliedschaft ist von beiden Vertragspartnern in Schriftform, mit einer Frist von 4 Wochen vor Ende der genannten Vertragslaufzeit kündbar. Nach der
Vertragslaufzeit beträgt dann die Kündigungsfrist 4 Wochen zum nächsten Monat.
15. Preisanpassung: Wir behalten uns vor die Beiträge bei steigenden Kosten anzupassen. Dazu Informieren wir den Kunden 4 Wochen im Voraus.
16. Zu 10 – 14. Eine schriftliche Bestätigung erhält das Mitglied vom OCEAN Fitnessclubs nur auf Wunsch. SEPA-Lastschrift: Beiträge, Rückstände Mahn- und Bankgebühren
Beitragszahlungen werden im Voraus fällig und zum 1. oder zum 15. des Monats per SEPA-Basis-Lastschrift-Mandats eingezogen. Beitragsrückstände, Bankrücklast-,
Mahngebühren und sonstige Gebühren werden mit der folgenden SEPA-Lastschrift fällig. Fällt die Fälligkeit auf einem Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag
auf den erstfolgenden Werktag. Die Pre-Notification der Lastschrift ist nicht erforderlich. Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, wird für jede Mahnung eine Mahngebühr von
10,00 € erhoben.
17. Sonderleistungen Für Sonderleistungen z. B. schriftliche Nachweise für Anwesenheiten oder sonstige Bescheinigungen, wird vom Ocean Fitness Center eine
Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben. Sollte das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei aufeinander folgenden Monatsbeiträgen in Verzug geraten, werden die
gesamten künftigen Monatsbeiträge aus der Mitgliedschaft sofort fällig. Der erste Beitrag wird ab Antragsdatum berechnet. Die in dem Beitrag enthaltene Mehrwertsteuer
von 19% wird ggf. dem aktuellen Steuersatz angeglichen.
18. Sollten Teile dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so bleiben die übrigen Vereinbarungen wirksam.
19. Stand 01.08.2022